Filialprokura kurz beschreiben.

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Die Filialprokura ist eine spezielle Form der Prokura, die einem Prokuristen das Recht verleiht, im Namen eines Unternehmens in einer bestimmten Filiale oder Niederlassung zu handeln. Der Prokurist kann dabei alle Geschäfte und Rechtshandlungen durchführen, die mit dem Betrieb der Filiale verbunden sind, jedoch ist seine Befugnis auf diese Filiale beschränkt. Die Filialprokura muss im Handelsregister eingetragen werden, um rechtliche Gültigkeit zu haben.

Kategorie: Recht Tags: Prokura Filiale Vertretung

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