Kann ich als Familienstiftung einen Autoverleih für die Stifter betreiben?

Antwort

Ja, eine Familienstiftung kann grundsätzlich einen Autoverleih für die Stifter betreiben, solange dies im Einklang mit dem Stiftungszweck steht und die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Es ist wichtig, dass die Aktivitäten der Stiftung den gemeinnützigen oder fördernden Zielen dienen und nicht in erster Linie auf Gewinnmaximierung ausgerichtet sind. Zudem sollten steuerliche Aspekte und die Einhaltung von Vorschriften im Bereich des Gewerberechts berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.

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