Ja, eine Familienstiftung kann grundsätzlich einen Autoverleih für die Stifter betreiben, solange dies im Einklang mit dem Stiftungszweck steht und die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden.... [mehr]
Ja, eine Familienstiftung kann grundsätzlich einen Autoverleih für die Stifter betreiben, solange dies im Einklang mit dem Stiftungszweck steht und die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden.... [mehr]