Eine Ergänzungspflegschaft muss beantragt werden, wenn die sorgeberechtigten Eltern (oder ein Elternteil) in bestimmten Angelegenheiten nicht für das Kind handeln dürfen oder könne... [mehr]
Das Familiengericht kann sowohl den Versorgungsausgleich als auch die Unterhaltszahlungen festlegen. Der Versorgungsausgleich betrifft die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften und wird in der Regel im Rahmen des Scheidungsverfahr geregelt. Unterhaltszahlungen, wie Ehegatten- oder Kindesunterhalt, können ebenfalls vom Familiengericht festgelegt werden, entweder im Rahmen des Scheidungsverfahrens in separaten Unterhaltsverfahren.
Eine Ergänzungspflegschaft muss beantragt werden, wenn die sorgeberechtigten Eltern (oder ein Elternteil) in bestimmten Angelegenheiten nicht für das Kind handeln dürfen oder könne... [mehr]