Das Familiengericht kann sowohl den Versorgungsausgleich als auch die Unterhaltszahlungen festlegen. Der Versorgungsausgleich betrifft die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften und wird in der Regel im Rahmen des Scheidungsverfahr geregelt. Unterhaltszahlungen, wie Ehegatten- oder Kindesunterhalt, können ebenfalls vom Familiengericht festgelegt werden, entweder im Rahmen des Scheidungsverfahrens in separaten Unterhaltsverfahren.