Wie wirkt sich der Verzicht auf die Fahrlehrerlaubnis wegen fehlender Fortbildung beim Landratsamt aus?

Antwort

Wenn du deine Fahrlehrerlaubnis beim Landratsamt abgegeben und ausdrücklich auf die Erlaubnis verzichtet hast, bedeutet das rechtlich, dass du aktuell keine Fahrlehrertätigkeit mehr ausüben darfst. Der Verzicht ist in der Regel endgültig, das heißt, die Erlaubnis erlischt mit dem Zugang deiner Verzichtserklärung bei der Behörde (§ 2 Abs. 3 Fahrlehrergesetz – FahrlG). Möchtest du später wieder als Fahrlehrer arbeiten, musst du die Fahrlehrerlaubnis neu beantragen. Dabei gelten die aktuellen Voraussetzungen, unter anderem die persönliche und fachliche Eignung sowie der Nachweis der erforderlichen Fortbildungen. Es kann auch sein, dass du bestimmte Prüfungen oder Nachschulungen erneut absolvieren musst, je nachdem, wie lange die Erlaubnis bereits erloschen ist. Wenn du unsicher bist, wie du weiter vorgehen kannst oder welche Unterlagen du für eine Neuerteilung benötigst, empfiehlt sich eine direkte Rücksprache mit dem zuständigen Landratsamt oder der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Weitere Informationen findest du auch beim [Bundesministerium für Digitales und Verkehr](https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Fahrlehrer/fahrlehrer.html).

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