Darf bei Verurteilung nach § 323a StGB die Fahrerlaubnis entzogen werden?

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Ja, bei einer Verurteilung nach § 323a StGB (Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln) kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. In der Regel erfolgt dies durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die bei bestimmten Delikten im Straßenverkehr, insbesondere bei wiederholten oder schweren Verstößen, die Fahrerlaubnis entziehen kann. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Einzelfall und Schwere des Vergehens variieren.

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