Darf bei einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Diebstahls die Fahrerlaubnis entzogen werden?

Antwort

Ja, bei einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Diebstahls kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies geschieht in der Regel, wenn das Gericht der Auffassung ist, dass der Verurteilte eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. Der Entzug der Fahrerlaubnis kann als Maßnahme zur Verhinderung weiterer Straftaten und zum Schutz der Allgemeinheit erfolgen. Die genauen Umstände und die Entscheidung liegen jedoch im Ermessen des Gerichts und der zuständigen Behörde.

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