Gibt es in einer externen Adaption Übergangsgeld?

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**Ja – in einer externen Adaption kann es Übergangsgeld geben, aber nicht automatisch nur wegen der Adaption selbst. Entscheidend ist, ob die externe Adaption als Teil deiner bewilligten medizinischen Reha läuft und die allgemeinen Voraussetzungen für Übergangsgeld erfüllt sind.** ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Schwaben/DE/Presse-und-Fachinformationen/Verfahrenshinweise-fuer-Rehaeinrichtungen/Verfahrenshinweise-Reha-Einrichtungen/01_medizinische-Reha/Hinweis_rehaeinrichtungen_entwoehnung.pdf?__blob=publicationFile&v=5)) Die Deutsche Rentenversicherung behandelt die Adaptionsphase in der Suchtreha als Teil der Reha; in ihren Hinweisen wird ausdrücklich auch die **externe Adaption** erwähnt. Übergangsgeld gibt es bei medizinischer Reha aber nur, wenn überhaupt ein Anspruch besteht – typischerweise dann, wenn keine Entgeltfortzahlung mehr läuft und du unmittelbar vor der Reha Arbeitsentgelt hattest bzw. die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllst. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Schwaben/DE/Presse-und-Fachinformationen/Verfahrenshinweise-fuer-Rehaeinrichtungen/Verfahrenshinweise-Reha-Einrichtungen/01_medizinische-Reha/Hinweis_rehaeinrichtungen_entwoehnung.pdf?__blob=publicationFile&v=5)) ## Was das praktisch bedeutet Wenn deine externe Adaption **nahtlos an die bewilligte Entwöhnungsbehandlung anschließt** und vom gleichen Reha-Träger als Reha-Bestandteil anerkannt ist, wird in der Regel auch das Übergangsgeld weitergezahlt. Läuft die Maßnahme dagegen **nicht** als bewilligter Teil der Reha, sondern eher wie betreutes Wohnen, Nachsorge oder eine andere Hilfeform, besteht daraus nicht automatisch ein Anspruch. Diese Abgrenzung ist der entscheidende Punkt. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Schwaben/DE/Presse-und-Fachinformationen/Verfahrenshinweise-fuer-Rehaeinrichtungen/Verfahrenshinweise-Reha-Einrichtungen/01_medizinische-Reha/Hinweis_rehaeinrichtungen_entwoehnung.pdf?__blob=publicationFile&v=5)) ## Wichtiger Unterschied Viele verwechseln **Adaption** mit **Nachsorge**. Für die eigentliche Adaptionsphase innerhalb der Suchtreha kommt Übergangsgeld eher in Betracht; bei Nachsorgeleistungen ist das deutlich anders. Der praktische Unterschied ist also nicht „intern oder extern“, sondern **bewilligte Reha-Leistung oder nicht**. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Schwaben/DE/Presse-und-Fachinformationen/Verfahrenshinweise-fuer-Rehaeinrichtungen/Verfahrenshinweise-Reha-Einrichtungen/01_medizinische-Reha/Hinweis_rehaeinrichtungen_entwoehnung.pdf?__blob=publicationFile&v=5)) Wenn du es ganz genau wissen willst: Maßgeblich ist der Bewilligungsbescheid der Rentenversicherung bzw. des zuständigen Reha-Trägers. Dort muss die externe Adaption als Teil der Leistung erkennbar sein. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Warum-Reha/uebergangsgeld?nn=6a097dcdca84ce5471c191cb))