Das Vortäuschen des eigenen Todes („Scheintod“) ist in Deutschland grundsätzlich nicht ausdrücklich strafbar, solange dadurch keine Straftaten wie Betrug, Urkundenfälsc... [mehr]
Die Beantragung von Euthanasie (assistierter Suizid oder Sterbehilfe) im Ausland kann für deutsche Staatsbürger rechtliche und praktische Folgen haben. Hier einige wichtige Aspekte: **1. Strafbarkeit in Deutschland:** In Deutschland ist die Beihilfe zum Suizid seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020 grundsätzlich nicht mehr strafbar (§ 217 StGB wurde für nichtig erklärt). Allerdings ist die aktive Sterbehilfe (gezielte Tötung auf Verlangen) weiterhin strafbar (§ 216 StGB). Wenn du im Ausland Euthanasie beantragst und diese dort nach den jeweiligen Gesetzen legal durchgeführt wird, ist das für dich als Antragsteller in Deutschland nicht strafbar. Auch Angehörige, die dich begleiten, machen sich in der Regel nicht strafbar, solange sie nicht aktiv an der Tötungshandlung beteiligt sind. **2. Rechtliche Folgen für Begleitpersonen:** Begleitpersonen können sich strafbar machen, wenn sie aktiv an der Durchführung der Euthanasie beteiligt sind. Die bloße Begleitung ins Ausland ist aber in der Regel nicht strafbar. **3. Auswirkungen auf Versicherungen und Nachlass:** Manche Lebensversicherungen schließen Leistungen im Fall von Suizid aus, insbesondere in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss. Es ist ratsam, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen. **4. Psychische Erkrankungen und Euthanasie im Ausland:** In Ländern wie den Niederlanden, Belgien oder der Schweiz ist Euthanasie oder assistierter Suizid unter bestimmten Bedingungen erlaubt, auch bei psychischen Leiden. Die Hürden sind jedoch hoch, und es gibt umfangreiche Prüfverfahren. Es ist nicht garantiert, dass ein Antrag wegen Autismus und psychischer Leiden bewilligt wird. **5. Gesellschaftliche und familiäre Folgen:** Die Entscheidung kann erhebliche Auswirkungen auf Familie und Freunde haben. Auch gesellschaftlich ist das Thema sehr sensibel. **6. Rückkehr nach Deutschland:** Solltest du nach einem Antrag oder Versuch im Ausland nach Deutschland zurückkehren, drohen dir keine strafrechtlichen Konsequenzen allein wegen des Antrags. **Fazit:** Die Beantragung von Euthanasie im Ausland ist für dich als deutsche*r Staatsbürger*in in der Regel nicht strafbar, kann aber praktische, rechtliche und persönliche Folgen haben. Es ist ratsam, sich vorab rechtlich und medizinisch beraten zu lassen. Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen findest du z.B. bei der [Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben](https://www.dghs.de/) oder bei [EXIT Deutschland](https://www.exit-deutschland.de/). **Hinweis:** Wenn du dich in einer akuten psychischen Krise befindest, suche bitte umgehend professionelle Hilfe, z.B. bei der Telefonseelsorge ([www.telefonseelsorge.de](https://www.telefonseelsorge.de/), Tel. 0800 1110111 oder 0800 1110222). Du bist nicht allein, und es gibt Unterstützungsmöglichkeiten.
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