Was ist die EU-Empfehlung zur Strafmündigkeit?

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Die EU hat keine einheitliche Regelung zur Strafmündigkeit, da diese in den Mitgliedstaaten unterschiedlich gehandhabt wird. Allgemein wird jedoch empfohlen, dass die Strafmündigkeit in einem Alter festgelegt wird, das es den Jugendlichen ermöglicht, die Konsequenzen ihres Handelns zu verstehen. In vielen EU-Ländern liegt die Strafmündigkeit zwischen 14 und 18 Jahren. Die EU fördert zudem Ansätze, die auf Rehabilitation und soziale Eingliederung abzielen, anstatt auf Bestrafung. Es ist wichtig, die spezifischen Gesetze und Empfehlungen der einzelnen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen, da diese variieren können.

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