Die Anzahl der Beförderungen, die bei der Berechnung eines Erwerbsschadens für Beamte berücksichtigt werden müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die individuelle Karriereentwicklung, die üblichen Beförderungsintervalle und die spezifischen Regelungen des jeweiligen Dienstherrn. In der Regel wird eine hypothetische Karriereentwicklung zugrunde gelegt, die auf den üblichen Beförderungsmöglichkeiten und -zeiten basiert. Für eine genaue Berechnung ist es ratsam, einen Fachanwalt für Beamtenrecht oder einen Gutachter hinzuzuziehen, der die spezifischen Umstände des Einzelfalls bewerten kann.