Muss ein Ersatzfahrzeug gestellt werden, wenn das reparierte Fahrzeug nicht fertig ist und der Fehler bei der Werkstatt liegt?

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Ob ein Ersatzfahrzeug gestellt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der vertraglichen Vereinbarungen und der Kulanz der Werkstatt. Wenn der Fehler eindeutig bei der Werkstatt liegt und die Verzögerung nicht durch äußere Umstände verursacht wurde, könnte die Werkstatt verpflichtet sein, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Es ist ratsam, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Werkstatt zu überprüfen und direkt mit der Werkstatt zu sprechen, um eine Lösung zu finden.

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