Hat das Ermittlungsverfahren den Zweck, Steuerpflichtige und Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln?

Antwort

Ja, das Ermittlungsverfahren im Steuerrecht hat den Zweck, die steuerpflichtigen Personen und die diesen zuordenbaren Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln. Es dient dazu, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse festzustellen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind. Dies umfasst die Ermittlung von Einkünften, Vermögenswerten und anderen relevanten Informationen, um die korrekte Steuerfestsetzung zu gewährleisten.

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