Kann ein Ermittlungsrichter später die Hauptverhandlung führen?

Antwort

Nein, ein Ermittlungsrichter kann nicht die Hauptverhandlung führen. Der Ermittrichter ist für die Durchführung von Ermittlungsverfahren zuständig, während die Hauptverhandlung vor einem anderen Gericht, in der Regel einem Strafgericht, stattfindet. Die Trennung dieser Funktionen dient der Unabhängigkeit und Fairness des Verfahrens.

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