Was ist die Ermächtigungsgrundlage für das Verbot einer Komaparty in einer Diskothek?

Antwort

Die Ermächtigungsgrundlage für die Untersagung einer Veranstaltung wie einer „Komaparty“ in einer Diskothek könnte im deutschen Recht in verschiedenen Vorschriften zu finden sein, insbesondere im Ordnungsrecht. Eine häufige Grundlage ist das Versammlungsrecht, das in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt ist. In vielen Bundesländern könnte die Ordnungsbehörde auf das Polizeirecht zurückgreifen, um eine Veranstaltung zu untersagen, wenn von ihr eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht. Dies könnte beispielsweise in § 15 des Polizeigesetzes des jeweiligen Bundeslandes geregelt sein. Zusätzlich könnten auch Vorschriften zur Bekämpfung von Alkoholmissbrauch oder zur Regelung von Veranstaltungen, die eine Gefährdung für die Gesundheit der Teilnehmer darstellen, relevant sein. Es wäre wichtig, die spezifischen Gesetze und Verordnungen des Bundeslandes zu prüfen, in dem die Stadt K liegt, um die genaue Ermächtigungsgrundlage zu bestimmen.

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