Welche Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen ist erforderlich?

Antwort

Im Allgemeinen ist für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen in Deutschland eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese wird von der zuständigen Behörde, in der Regel dem Ordnungsamt oder der Waffenbehörde, ausgestellt. Um eine WBK zu erhalten, müssen Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllen, darunter: 1. **Zuverlässigkeit**: Es darf keine Vorstrafen oder andere Gründe geben, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. 2. **Persönliche Eignung**: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein und die erforderliche geistige und körperliche Eignung nachweisen. 3. **Bedürfnisnachweis**: Es muss ein legitimes Bedürfnis für den Erwerb einer Schusswaffe nachgewiesen werden, z.B. für Sport, Jagd oder Selbstverteidigung. 4. **Sachkunde**: Der Nachweis über eine bestandene Sachkundeprüfung ist erforderlich. Zusätzlich können je nach Art der Waffe und deren Verwendung weitere Genehmigungen oder Nachweise erforderlich sein.

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