Erklärung von Paragraph 823 Abs. 2 in einfachen Worten.

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§ 823 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt, dass jemand, der durch eine rechtswidrige Handlung eines anderen geschädigt wird, Anspruch auf Schadensersatz hat. Dies gilt insbesondere, wenn die Handlung gegen ein Gesetz verstößt, das den Schutz von Personen oder Eigentum bezweckt. Einfach gesagt: Wenn jemand dir schadet, weil er gegen ein Gesetz verstößt, kannst du dafür Schadensersatz verlangen.

Kategorie: Recht Tags: Gesetz Haftung Schaden

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