Ist ein Ergänzungsvertrag als Scan rechtsgültig?

Antwort

Ein Ergänzungsvertrag als Scan kann grundsätzlich gültig sein, wenn für den jeweiligen Vertrag keine besondere Form (z. B. Schriftform mit Originalunterschrift oder notarielle Beurkundung) gesetzlich vorgeschrieben ist. Im deutschen Recht gilt für viele Verträge die sogenannte Formfreiheit, das heißt, sie können auch mündlich oder in elektronischer Form abgeschlossen werden. Wurde jedoch ausdrücklich die Schriftform vereinbart oder ist sie gesetzlich vorgeschrieben (z. B. bei Mietverträgen, Arbeitsverträgen, Bürgschaften), muss der Vertrag im Original mit eigenhändiger Unterschrift vorliegen. Ein Scan reicht in diesen Fällen nicht aus. Für viele arbeitsrechtliche Ergänzungsverträge oder einfache Vereinbarungen reicht ein Scan mit Unterschrift aus, sofern beide Parteien damit einverstanden sind und keine strengere Form vorgeschrieben ist. Im Streitfall kann es jedoch zu Beweisproblemen kommen, da ein Scan leichter angezweifelt werden kann als ein Originaldokument. Fazit: Ob ein Ergänzungsvertrag als Scan gültig ist, hängt von der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Formvorschrift ab. Im Zweifel sollte das Originaldokument mit Unterschrift aufbewahrt werden. Bei wichtigen Verträgen empfiehlt sich eine rechtliche Beratung.

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