Wo ist der Erfüllungsort zur Rückzahlung des Kaufpreises nach Widerruf des Kaufvertrages?

Antwort

Der Erfüllungsort für die Rückzahlung des Kaufpreises nach einem Widerruf des Kaufvertrages ist in der Regel der Wohnsitz des Verkäufers, es sei denn, im Vertrag wurde etwas anderes vereinbart. Das bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, den Kaufpreis an den Käufer zurückzuzahlen, und dies in der Regel an dem Ort, an dem der Verkäufer seinen Sitz hat. Es ist jedoch ratsam, die genauen Bedingungen im Kaufvertrag zu prüfen, da dort abweichende Regelungen getroffen werden können.

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