Die nötige Erfindungshöhe für ein Patent bezieht sich auf den Grad der Innovation, der über den Stand der Technik hinausgeht. Eine Erfindung muss sich für einen Fachmann auf dem betreffenden Gebiet nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben. Das bedeutet, dass die Erfindung eine gewisse Originalität und Kreativität aufweisen muss, die über das hinausgeht, was ein Fachmann durch einfache Weiterentwicklung oder Kombination bekannter Techniken erreichen könnte.