In Luxemburg wird das Insolvenzverfahren (faillite) durch einen Gerichtsbeschluss eröffnet. Nach der Eröffnung bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter (curateur), der die Aufgabe hat,... [mehr]
Ein Gläubiger erfährt in der Regel nicht automatisch von Zahlungen, die ein Schuldner an andere Gläubiger leistet. Informationen über Zahlungen sind in der Regel vertraulich und unterliegen dem Datenschutz. In bestimmten Fällen, wie bei Insolvenzverfahren oder gerichtlichen Auseinandersetzungen, kann es jedoch vorkommen, dass Gläubiger Informationen über die finanziellen Verhältnisse des Schuldners erhalten, einschließlich der Zahlungen an andere Gläubiger.
In Luxemburg wird das Insolvenzverfahren (faillite) durch einen Gerichtsbeschluss eröffnet. Nach der Eröffnung bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter (curateur), der die Aufgabe hat,... [mehr]