In Deutschland besteht grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung, ein leibliches Kind über den Tod eines Elternteils zu informieren, insbesondere wenn seit Jahrzehnten kein Kontakt beste... [mehr]
In Deutschland müssen Erben Unterlagen, die mit dem Erbe zusammenhängen, in der Regel zehn Jahre aufbewahren. Dies betrifft insbesondere steuerliche Unterlagen, da die Aufbewahrungsfrist für steuerlich relevante Dokumente gemäß § 147 der Abgabenordnung (AO) zehn Jahre beträgt. Es ist jedoch ratsam, wichtige Dokumente wie das Testament, Erbschein und Nachlassverzeichnis auch darüber hinaus aufzubewahren, da sie möglicherweise später noch benötigt werden könnten.
In Deutschland besteht grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung, ein leibliches Kind über den Tod eines Elternteils zu informieren, insbesondere wenn seit Jahrzehnten kein Kontakt beste... [mehr]
Erben sind grundsätzlich verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Nach deutschem Recht (§ 260 BGB) kann jeder Miterbe von den anderen Erben verl... [mehr]
Wenn Erben ein falsches Nachlassverzeichnis angeben, kann das schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Ein Nachlassverzeichnis ist eine vollständige und wahrheitsgemäße Aufstellun... [mehr]