Ein Testament, das eine Bedingung wie „Es gibt nur etwas zu erben, wenn ich mindestens 80 Jahre alt werde“ enthält, ist grundsätzlich möglich, aber rechtlich problematisch.... [mehr]
In Deutschland müssen Erben Unterlagen, die mit dem Erbe zusammenhängen, in der Regel zehn Jahre aufbewahren. Dies betrifft insbesondere steuerliche Unterlagen, da die Aufbewahrungsfrist für steuerlich relevante Dokumente gemäß § 147 der Abgabenordnung (AO) zehn Jahre beträgt. Es ist jedoch ratsam, wichtige Dokumente wie das Testament, Erbschein und Nachlassverzeichnis auch darüber hinaus aufzubewahren, da sie möglicherweise später noch benötigt werden könnten.
Ein Testament, das eine Bedingung wie „Es gibt nur etwas zu erben, wenn ich mindestens 80 Jahre alt werde“ enthält, ist grundsätzlich möglich, aber rechtlich problematisch.... [mehr]