Wenn beide Eltern verstorben sind und die nachfolgenden Generationen das Erbe ausgeschlagen haben, geht das Erbe (und damit auch die Rechte und Pflichten am Grabstein) gemäß § 1936 BGB... [mehr]
Ja, als Erbe bist du verpflichtet, Pflichtteilsberechtigte über den Tod des Erblassers und deren Pflichtteilsanspruch zu informieren. Pflichtteilsberechtigte sind in der Regel nahe Verwandte wie Kinder, Ehegatten oder Eltern des Verstorbenen, die durch das Gesetz einen Anspruch auf einen bestimmten Anteil des Nachlasses haben, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Es ist ratsam, dies schriftlich zu tun und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Wenn beide Eltern verstorben sind und die nachfolgenden Generationen das Erbe ausgeschlagen haben, geht das Erbe (und damit auch die Rechte und Pflichten am Grabstein) gemäß § 1936 BGB... [mehr]