Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Ja, als Erbe bist du verpflichtet, Pflichtteilsberechtigte über den Tod des Erblassers und deren Pflichtteilsanspruch zu informieren. Pflichtteilsberechtigte sind in der Regel nahe Verwandte wie Kinder, Ehegatten oder Eltern des Verstorbenen, die durch das Gesetz einen Anspruch auf einen bestimmten Anteil des Nachlasses haben, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Es ist ratsam, dies schriftlich zu tun und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Um den Nachlass einer verstorbenen Person kümmert sich in der Regel der sogenannte Erbe oder die Erbengemeinschaft. Wer genau zuständig ist, hängt davon ab, ob ein Testament oder ein Er... [mehr]