Es ist verständlich, dass du dich in dieser Situation verletzt und ungerecht behandelt fühlst. Wenn ein Geschwisterteil sich vorab Vermögenswerte der Eltern aneignet, kann das tatsä... [mehr]
Ja, als Erbe bist du verpflichtet, Pflichtteilsberechtigte über den Tod des Erblassers und deren Pflichtteilsanspruch zu informieren. Pflichtteilsberechtigte sind in der Regel nahe Verwandte wie Kinder, Ehegatten oder Eltern des Verstorbenen, die durch das Gesetz einen Anspruch auf einen bestimmten Anteil des Nachlasses haben, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Es ist ratsam, dies schriftlich zu tun und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Es ist verständlich, dass du dich in dieser Situation verletzt und ungerecht behandelt fühlst. Wenn ein Geschwisterteil sich vorab Vermögenswerte der Eltern aneignet, kann das tatsä... [mehr]
Ein durch Heiratheiratetes erwachsenes Kind – also das Stiefkind – erhält in Deutschland grundsätzlich **keinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch** gegenüber dem Stiefeltern... [mehr]