Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Ja, ein Erbe ist grundsätzlich verpflichtet, die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft über wesentliche Informationen zu informieren, die das Erbe betreffen. Dazu gehören beispielsweise Informationen über den Nachlass, Vermögenswerte, Schulden und andere relevante Aspekte. Diese Pflicht zur Information dient Transparenz und dem gemeinsamen Interesse der Erbengemeinschaft. Es ist jedoch wichtig, die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen und möglichen Ausnahmen zu beachten, die je nach Land und spezifischer Situation variieren können.
Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Um den Nachlass einer verstorbenen Person kümmert sich in der Regel der sogenannte Erbe oder die Erbengemeinschaft. Wer genau zuständig ist, hängt davon ab, ob ein Testament oder ein Er... [mehr]