Wenn beide Eltern verstorben sind und die nachfolgenden Generationen das Erbe ausgeschlagen haben, geht das Erbe (und damit auch die Rechte und Pflichten am Grabstein) gemäß § 1936 BGB... [mehr]
Ja, es ist möglich, ein Erbe im Vorfeld abzuschlagen. Dies wird als "Erbverzicht" bezeichnet. Ein Erbverzicht ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und dem Erben, in der der Erbe sein zukünftiges Er verzichtet. Dieser Verzicht muss notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein. Es ist wichtig, sich rechtlich beraten zu lassen, um die Konsequenzen und den genauen Ablauf zu verstehen.
Wenn beide Eltern verstorben sind und die nachfolgenden Generationen das Erbe ausgeschlagen haben, geht das Erbe (und damit auch die Rechte und Pflichten am Grabstein) gemäß § 1936 BGB... [mehr]