Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Ja, es ist möglich, ein Erbe im Vorfeld abzuschlagen. Dies wird als "Erbverzicht" bezeichnet. Ein Erbverzicht ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und dem Erben, in der der Erbe sein zukünftiges Er verzichtet. Dieser Verzicht muss notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein. Es ist wichtig, sich rechtlich beraten zu lassen, um die Konsequenzen und den genauen Ablauf zu verstehen.
Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Um den Nachlass einer verstorbenen Person kümmert sich in der Regel der sogenannte Erbe oder die Erbengemeinschaft. Wer genau zuständig ist, hängt davon ab, ob ein Testament oder ein Er... [mehr]