Ja, es ist möglich, ein Erbe im Vorfeld abzuschlagen. Dies wird als "Erbverzicht" bezeichnet. Ein Erbverzicht ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und dem Erben, in... [mehr]
Ja, es ist möglich, ein Erbe im Vorfeld abzuschlagen. Dies wird als "Erbverzicht" bezeichnet. Ein Erbverzicht ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und dem Erben, in... [mehr]