Kann man sich in Deutschland überlegen, ob man ein Erbe annehmen will?

Antwort

Ja, in Deutschland kann man sich überlegen, ob man ein Erbe annehmen oder ausschlagen möchte. Nach deutschem Recht hat man eine Frist von sechs Wochen, um das Erbe auszuschlagen. Diese Frist beginnt, sobald man von der Erbschaft und dem Grund der Berufung (z.B. Testament oder gesetzliche Erbfolge) Kenntnis erlangt hat. Wenn der Erblasser im Ausland verstorben ist oder der Erbe sich im Ausland befindet, beträgt die Frist sechs Monate. Die Ausschlagung des Erbes muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden und bedarf der notariellen Beurkundung oder der Erklärung zur Niederschrift des Nachlassgerichts. Wenn man das Erbe nicht innerhalb dieser Frist ausschlägt, gilt es als angenommen.

Kategorie: Recht Tags: Erbe Deutschland Annahme
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