Warum darf ich elektronisch unterschriebene Verträge nicht ausdrucken?

Antwort

Elektronisch unterschriebene Verträge dürfen in der Regel ausgedruckt werden, jedoch verlieren sie dabei ihre rechtliche Gültigkeit als elektronische Dokumente. Die elektronische Signatur ist an das digitale Dokument gebunden und ihre Echtheit und Integrität können nur in der digitalen Form überprüft werden. Beim Ausdrucken geht diese Bindung verloren, und die Signatur kann nicht mehr verifiziert werden. Daher ist es wichtig, elektronische Verträge in ihrer ursprünglichen digitalen Form zu bewahren, um ihre rechtliche Gültigkeit zu erhalten.

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