Sind Einzelunternehmer verpflichtet, ihre Finanzen im Handelsregister zu veröffentlichen?

Antwort

Einzelunternehmer sind in Deutschland grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre Finanzen im Handelsregister zu veröffentlichen. Diese Pflicht besteht in der Regel nur für Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs. Einzelunternehmer müssen jedoch, je nach Größe und Umsatz, bestimmte Buchführungs- und Bilanzierungspflichten erfüllen. Wenn ein Einzelunternehmer im Handelsregister eingetragen ist (eingetragener Kaufmann, e.K.), muss er bestimmte Angaben wie den Jahresabschluss beim Bundesanzeiger veröffentlichen, wenn er bestimmte Schwellenwerte überschreitet.

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