Ja, als Einzelunternehmer in der Weiterbildungsbranche darfst du grundsätzlich die Bezeichnung „Akademie“ für dein Unternehmen verwenden. In Deutschland ist der Begriff „Akademie“ rechtlich nicht geschützt und kann von privaten Bildungsträgern werden, solange keine Irreführung über den Status oder die angebotenen Abschlüsse entsteht. Wichtig ist dabei: - Die Bezeichnung „Akademie“ darf nicht den Eindruck erwecken, dass es sich um eine staatlich anerkannte Hochschule oder Universität handelt. - Du solltest keine geschützten Begriffe wie „Universität“ oder „Fachhochschule“ verwenden. - Die angebotenen Abschlüsse oder Zertifikate dürfen nicht mit staatlichen Hochschulabschlüssen verwechselt werden können. Es empfiehlt sich, im Impressum und in der Außendarstellung klarzustellen, dass es sich um eine private Bildungseinrichtung handelt. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [IHK](https://www.ihk.de/) oder beim [Bundesministerium für Bildung und Forschung](https://www.bmbf.de/). Im Zweifel kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein, um Abmahnungen oder Missverständnisse zu vermeiden.