Diese Aussage bedeutet, dass Minderjährige unter 16 Jahren nur dann am Bewerbungsverfahren teilnehmen dürfen, wenn sie eine Einwilligungserklärung vorlegen. Ohne diese Einwilligungserklärung ist ihre Teilnahme ausgeschlossen. Die Einwilligungserklärung wird in der Regel von den Erziehungsberechtigten (z.B. Eltern oder gesetzlichen Vertretern) unterschrieben, um sicherzustellen, dass sie mit der Bewerbung des Minderjährigen einverstanden sind.