Muss der Einspruch gegen Erschließungsbeitrag ein Anwalt einreichen?

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Nein, der Einspruch gegen einen Erschließungsbeitrag muss nicht zwingend von einem Anwalt eingereicht werden. Du kannst den Einspruch selbst einlegen. Es kann jedoch ratsam sein, einen Anwalt hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass der Einspruch form- und fristgerecht erfolgt und alle relevanten rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.

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