Einseitige schuldrechtliche Verpflichtungen und zweiseitige schuldrechtliche Verpflichtungen sind Begriffe aus dem deutschen Zivilrecht, die sich auf die Art der Verpflichtungen zwischen den Parteien beziehen1. **Einseitige schuldrechtliche Verpflichtung**: Hierbei handelt es sich um eine Verpflicht, die nur von einer Partei eingegangen wird. Ein Beispiel dafür ist ein Schenkungsvertrag, bei dem der Schenker etwas verschenkt, ohne dass der Beschenkte eine Gegenleistung erbringen muss. Die Verpflichtung besteht also nur auf einer Seite. 2. **Zweiseitige schuldrechtliche Verpflichtung**: Diese Art der Verpflichtung liegt vor, wenn beide Parteien gegenseitige Rechte und Pflichten haben. Ein typisches Beispiel ist ein Kaufvertrag, bei dem der Verkäufer die Ware liefert und der Käufer den Kaufpreis zahlt. Hier sind beide Parteien verpflichtet, ihre jeweiligen Leistungen zu erbringen. Zusammengefasst: Einseitige Verpflichtungen betreffen nur eine Partei, während zweiseitige Verpflichtungen beide Parteien in die Pflicht nehmen.