Erfüllt das Einscannen eines Handelsregisterauszugs die Aufzeichnungspflicht nach dem Geldwäschegesetz?

Antwort

Das Einscannen des Handelsregisterauszugs kann die Aufzeichnungspflicht nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erfüllen, sofern das gescannte Dokument die erforderlichen Informationen enthält und die Integrität sowie die Lesbarkeit des Dokuments gewährleistet sind. Es ist wichtig, dass die eingescannten Dokumente sicher gespeichert werden und dass die Identität des Unternehmens sowie die relevanten Daten korrekt erfasst sind. Zudem sollten die gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung und den Datenschutz beachtet werden. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen oder die spezifischen Vorgaben der zuständigen Aufsichtsbehörde zu konsultieren.

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