Beim Amtsgericht gibt es in Strafsachen folgende drei Einrichtungen: 1. **Strafrichter**: Der Strafrichter ist für die Verhandlung und Entscheidung in einfachen Strafsachen zuständig, die in der Regel geringere Strafen nach sich ziehen. 2. **Schöffengericht**: Dieses Gericht besteht aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen (Laienrichtern) und ist für schwerere Straftaten zuständig, die eine höhere Strafe nach sich ziehen können. 3. **Jugendgericht**: Das Jugendgericht ist speziell für die Verhandlung von Straftaten, die von Jugendlichen begangen werden, zuständig. Hierbei wird besonders auf die Erziehung und Resozialisierung der jugendlichen Täter geachtet. Diese Einrichtungen sind Teil des deutschen Justizsystems und haben unterschiedliche Zuständigkeiten und Verfahren.