Fließen Einmalzahlungen in die Urlaubsabgeltung ein?

Antwort

Ja, Einmalzahlungen können in die Berechnung der Urlaubsabgeltung einfließen, wenn sie als Teil des regelmäßigen Einkommens betrachtet werden. Dazu zählen beispielsweise Weihnachtsgeld oder Boni, die regelmäßig gezahlt werden. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu beachten, da diese die Berechnung beeinflussen können. In der Regel wird die Urlaubsabgeltung auf Basis des durchschnittlichen Einkommens der letzten Monate berechnet, was Einmalzahlungen einschließen kann, wenn sie regelmäßig gezahlt werden.

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