Muss eine Erklärung des Herstellers zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/1628 in der Betriebsanleitung stehen und reicht das digital aus?

Antwort

Ja, eine Erklärung des Herstellers über die Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/1628 sollte in der Betriebsanleitung enthalten sein. Diese Verordnung betrifft die Emissionen von Maschinen und Geräten und verlangt, dass Hersteller nachweisen, dass ihre Produkte die festgelegten Emissionsgrenzwerte einhalten. Die Bereitstellung dieser Erklärung in digitaler Form kann ausreichend sein, solange der Benutzer einfachen Zugang zu den Informationen hat und diese leicht abrufbar sind. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Anforderungen und Richtlinien zu prüfen, da in einigen Fällen eine physische Kopie erforderlich sein könnte.

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