Die Verpflichtung zur Einhaltung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen bei der Konstruktion von Maschinen findet sich in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, insbesondere im Anhang I. Dieser An listet die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen auf, die bei der Konstruktion und dem Bau von Maschinen berücksichtigt werden müssen. Hier ist der Link zur Richtlinie: [Maschinenrichtlinie 2006/42/EG](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32006L0042)