Wenn dein Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis ausstellt, hast du grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf. In Deutschland ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) verpflic...
Ein einfaches Arbeitszeugnis sollte folgende Punkte enthalten: 1. **Persönliche Daten**: Dein Name, Geburtsdatum und die Dauer der Anstellung. 2. **Stellenbezeichnung**: Deine Position im Unternehmen. 3. **Tätigkeitsbeschreibung**: Eine kurze Übersicht über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die du während deiner Anstellung hattest. 4. **Leistungsbeurteilung**: Eine allgemeine Bewertung deiner Arbeitsleistung, auch wenn diese neutral gehalten werden sollte. 5. **Verhalten**: Eine kurze Einschätzung deines Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden. 6. **Austrittsgrund**: Optional kann der Grund für das Ausscheiden erwähnt werden, jedoch sollte dies in der Regel neutral formuliert sein. 7. **Datum und Unterschrift**: Das Datum der Ausstellung und die Unterschrift des Ausstellers. Es ist wichtig, dass das Zeugnis wohlwollend formuliert ist, auch wenn das Arbeitsverhältnis nicht im Guten beendet wurde.
Wenn dein Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis ausstellt, hast du grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf. In Deutschland ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) verpflic...