Wie formuliere ich einen Ehevertrag, um mein Vermögen zu schützen?

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Wenn du in einem Ehevertrag regeln möchtest, dass dein Vermögen im Falle einer Scheidung bei dir bleibt, solltest du insbesondere den sogenannten „Güterstand“ anpassen. In Deutschland gilt ohne Ehevertrag die „Zugewinngemeinschaft“. Das bedeutet, dass im Scheidungsfall der während der Ehe erworbene Zugewinn (Vermögenszuwachs) zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird. Um dein Geld zu schützen, kannst du im Ehevertrag Folgendes regeln: **1. Gütertrennung vereinbaren:** Mit der Gütertrennung bleibt das Vermögen beider Ehepartner vollständig getrennt. Es findet kein Zugewinnausgleich statt. **Formulierungsvorschlag:** „Die Ehegatten vereinbaren hiermit Gütertrennung gemäß § 1414 BGB. Jeder Ehegatte behält sein Vermögen, sowohl das vor als auch das während der Ehe erworbene. Ein Zugewinnausgleich findet nicht statt.“ **2. Modifizierte Zugewinngemeinschaft:** Du kannst auch bestimmte Vermögenswerte vom Zugewinnausgleich ausschließen, z.B. dein bereits vorhandenes Vermögen oder bestimmte Vermögensarten. **Formulierungsvorschlag:** „Die Ehegatten vereinbaren, dass das zum Zeitpunkt der Eheschließung vorhandene Vermögen von [Name] im Falle der Scheidung nicht in den Zugewinnausgleich einbezogen wird.“ **Wichtige Hinweise:** - Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. - Es empfiehlt sich, den Vertrag individuell von einem Notar oder Fachanwalt für Familienrecht prüfen und aufsetzen zu lassen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. - Auch andere Aspekte wie Unterhalt oder Versorgungsausgleich können im Ehevertrag geregelt werden. Weitere Informationen findest du z.B. auf der Seite des [Bundesministeriums der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-partnerschaft/ehe-und-lebenspartnerschaft/ehevertrag/ehevertrag-node.html). **Fazit:** Mit einer Vereinbarung zur Gütertrennung oder einer modifizierten Zugewinngemeinschaft kannst du im Ehevertrag sicherstellen, dass dein Geld im Falle einer Scheidung bei dir bleibt. Eine rechtliche Beratung ist dabei sehr zu empfehlen.

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