Seit wann und wo war der Vorläufer des Ehefähigkeitszeugnisses in Preußen geregelt?

Antwort

Ein Vorläufer des heutigen Ehefähigkeitszeugnisses wurde in Preußen erstmals mit der Allgemeinen Preußischen Landrecht (ALR) von 1794 eingeführt. Das ALR regelte umfassend das Zivilrecht, darunter auch das Eherecht. Es verlangte, dass vor der Eheschließung bestimmte Nachweise über die Ehefähigkeit und das Nichtvorliegen von Ehehindernissen erbracht werden mussten. Diese Regelungen galten im gesamten Königreich Preußen und bildeten die Grundlage für spätere Entwicklungen im deutschen Eherecht.

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