Der § 175 wurde mit der Einführung des Reichsstrafgesetzbuchs am 1. Januar 1872 in das deutsche Strafgesetz (StGB) aufgenommen. Er kriminalisierte sexuelle Handlungen zwischen Männern.... [mehr]
Ein Vorläufer des heutigen Ehefähigkeitszeugnisses wurde in Preußen erstmals mit der Allgemeinen Preußischen Landrecht (ALR) von 1794 eingeführt. Das ALR regelte umfassend das Zivilrecht, darunter auch das Eherecht. Es verlangte, dass vor der Eheschließung bestimmte Nachweise über die Ehefähigkeit und das Nichtvorliegen von Ehehindernissen erbracht werden mussten. Diese Regelungen galten im gesamten Königreich Preußen und bildeten die Grundlage für spätere Entwicklungen im deutschen Eherecht.
Der § 175 wurde mit der Einführung des Reichsstrafgesetzbuchs am 1. Januar 1872 in das deutsche Strafgesetz (StGB) aufgenommen. Er kriminalisierte sexuelle Handlungen zwischen Männern.... [mehr]
Der § 218 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB), der den Schwangerschaftsabbruch regelt, wurde mit der Einführung des Reichsstrafgesetzbuches am 1. Januar 1872 in Kraft gesetzt. Seitdem wur... [mehr]
Im Allgemeinen Preußischen Landrecht (ALR) von 1794 finden sich die Regelungen zur Eheschließung von Ausländern im **Zweiten Teil, Titel 2: Von der Eingehung der Ehe**. Die relevanten... [mehr]