Ja, die E-Rechnungspflicht gilt auch für Freiberufler und kleine mittelständische Unternehmen, allerdings unter bestimmten Bedingungen. In Deutschland sind öffentliche Auftraggeber seit dem 27. November 2020 verpflichtet, E-Rechnungen zu akzeptieren. Für Unternehmen, die an öffentliche Aufträge liefern oder Dienstleistungen erbringen, besteht ebenfalls die Pflicht, E-Rechnungen zu verwenden. Für private Unternehmen gibt es derzeit keine allgemeine Pflicht zur Nutzung von E-Rechnungen, jedoch kann es in bestimmten Branchen oder bei bestimmten Aufträgen ebenfalls erforderlich sein. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Anforderungen und Regelungen zu informieren, die für die eigene Branche oder den eigenen Geschäftszweck gelten.