Ja, grundsätzlich nur dann sehr eingeschränkt. Die maßgebliche Frage ist nicht allein, ob weniger Duschen „praktisch“ ausreichen, sondern ob die Halle weiterhin genehmigun...
Darf man Duschen in einer Turn- und Mehrzweckhalle zurückbauen, wenn sie wegen fehlender Nutzung nicht bestimmungsgemäß betrieben werden?
Antwort vomJa, **grundsätzlich kann ein Rückbau zulässig sein** – aber **nicht allein mit der Begründung „fehlende Nutzung“**. Entscheidend ist, ob Duschen für die **genehmigte Nutzung** der Turn- oder Mehrzweckhalle weiterhin **baurechtlich, schulorganisatorisch, arbeitsschutzrechtlich, unfallverhütungsrechtlich oder barrierefreiheitsrechtlich** erforderlich sind. Für Sportstätten sind solche Anforderungen typischerweise in Bauordnungsrecht, Schulbauvorgaben, DGUV-Regelwerk und einschlägigen Planungsstandards verankert. ([publikationen.dguv.de](https://publikationen.dguv.de/regelwerk/regelwerk-nach-fachbereich/bildungseinrichtungen/schulen/1406/sportstaetten-und-sportgeraete-hinweise-zur-sicherheit-und-pru-fung)) **Fehlende tatsächliche Nutzung** bedeutet rechtlich nicht automatisch, dass die Anlage entbehrlich ist. Solange die Halle weiterhin als Sport- oder Mehrzweckhalle genehmigt und entsprechend vorgehalten wird, kann der Rückbau eine **genehmigungspflichtige Nutzungs- oder bauliche Änderung** sein. Dann wäre vorab zu prüfen, ob die Halle auch **ohne Duschen noch genehmigungskonform** ist. ([dguv.de](https://www.dguv.de/fb-bildungseinrichtungen/fachthemen/bau_einrichtung/index.jsp)) Besonders kritisch ist der Rückbau, wenn dadurch: - Vorgaben für **Schulsport- oder Vereinsnutzung** unterschritten werden, - **Sanitär- und Umkleidebereiche** nicht mehr ausreichend sind, - Anforderungen an **Barrierefreiheit** entfallen, - oder die Halle später wieder bestimmungsgemäß genutzt werden soll. ([sichere-schule.de](https://www.sichere-schule.de/sportfreiflaechen/bauliche-anforderungen/funktionsgebaeude)) Kurz gesagt: **Ja, möglicherweise – aber nur nach Prüfung des konkreten Einzelfalls und oft nicht ohne Abstimmung mit Bauaufsicht bzw. Schulträger/Eigentümer.** **Nur weil aktuell nicht geduscht wird, darf man die Duschen nicht automatisch rückbauen.** ([dguv.de](https://www.dguv.de/fb-bildungseinrichtungen/fachthemen/bau_einrichtung/index.jsp))