Ja, grundsätzlich kann ein Rückbau zulässig sein – aber nicht allein mit der Begründung „fehlende Nutzung“. Entscheidend ist, ob Duschen für die genehmigte...
Ja, grundsätzlich kann ein Rückbau zulässig sein – aber nicht allein mit der Begründung „fehlende Nutzung“. Entscheidend ist, ob Duschen für die genehmigte...