Ja, **das kann der DSGVO unterliegen** – aber **nur dann**, wenn in der Tabelle **personenbezogene Daten** verarbeitet werden. **1) Wann ist es DSGVO-relevant?** Die DSGVO gilt, wenn die Tabe...
Wenn Unternehmen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen, können sie mit verschiedenen Konsequenzen rechnen. Zu den möglichen Maßnahmen gehören: 1. **Verwarnungen und Anordnungen**: Die Datenschutzbehörden können Verwarnungen aussprechen und Anordnungen erlassen, um die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten. Dies kann die Aufforderung zur Anpassung von Datenverarbeitungsprozessen oder die Einschränkung bestimmter Datenverarbeitungen umfassen. 2. **Bußgelder**: Die DSGVO sieht erhebliche Geldstrafen für Verstöße vor. Diese können bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Höhe des Bußgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere des Verstoßes, der Dauer des Verstoßes und den getroffenen Maßnahmen zur Minderung des Schadens. 3. **Schadensersatzansprüche**: Betroffene Personen können Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen geltend machen, wenn sie durch den Verstoß einen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten haben. 4. **Reputationsschäden**: Neben den rechtlichen und finanziellen Konsequenzen können Verstöße gegen die DSGVO auch erhebliche Reputationsschäden für das Unternehmen zur Folge haben. Dies kann das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner beeinträchtigen und langfristige negative Auswirkungen auf das Geschäft haben. Weitere Informationen zur DSGVO und den möglichen Konsequenzen bei Verstößen findest du auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission: [Europäische Kommission - Datenschutz](https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection_de).
Ja, **das kann der DSGVO unterliegen** – aber **nur dann**, wenn in der Tabelle **personenbezogene Daten** verarbeitet werden. **1) Wann ist es DSGVO-relevant?** Die DSGVO gilt, wenn die Tabe...
Informationen zur **Höhe**, **Art** (z. B. Wohn-/Gewerbegebäude) und **Nutzung** von Gebäuden sind **für sich genommen in der Regel keine personenbezogenen Daten** im Sinne der DSG...
Fast: Korrekt ist **„Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO“** (mit „geschrieben“ und ohne Leerzeichen vor dem Fragezeichen: „… DSGVO?“). Optional – je nach Hausst...
Eine „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“ ist das Recht, von einer Stelle (z.B. Unternehmen, Behörde, Verein) eine **Kopie der personenbezogenen Daten** zu erhalten, die sie über dich...
Die Erfolgsaussichten hängen vor allem davon ab, **ob ein konkreter (materieller oder immaterieller) Schaden nachweisbar ist** und ob der Verantwortliche **gegen Pflichten der DSGVO** versto&szli...
Nein, in Art. 15 DSGVO (Auskunftsrecht der betroffenen Person) muss nicht pauschal aufgenommen werden, dass externe Experten in Bewerbungsverfahren involviert sein *können*, wenn dies im konkrete...
Nach Art. 15 Abs. 1 lit. c DSGVO muss die betroffene Person Auskunft über die Empfänger oder Kategorien von Empfängern erhalten, gegenüber denen personenbezogene Daten offengelegt...
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union. Sie regelt den Schutz personenbezogener Daten und die Rechte von Betroffenen. Die Deklarati...
Nach Art. 15 DSGVO (Recht auf Auskunft) haben betroffene Personen das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Dies umfasst grundsätzlich auch handschriftlic...
Ja, handschriftliche Notizen können unter bestimmten Umständen vom Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO erfasst sein. Entscheidend ist, ob die Notizen personenbezogene Daten enthalten und Te...