Wenn Unternehmen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen, können sie mit verschiedenen Konsequenzen rechnen. Zu den möglichen Maßnahmen gehören: 1. **Verwarnungen und Anordnungen**: Die Datenschutzbehörden können Verwarnungen aussprechen und Anordnungen erlassen, um die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten. Dies kann die Aufforderung zur Anpassung von Datenverarbeitungsprozessen oder die Einschränkung bestimmter Datenverarbeitungen umfassen. 2. **Bußgelder**: Die DSGVO sieht erhebliche Geldstrafen für Verstöße vor. Diese können bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Höhe des Bußgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere des Verstoßes, der Dauer des Verstoßes und den getroffenen Maßnahmen zur Minderung des Schadens. 3. **Schadensersatzansprüche**: Betroffene Personen können Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen geltend machen, wenn sie durch den Verstoß einen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten haben. 4. **Reputationsschäden**: Neben den rechtlichen und finanziellen Konsequenzen können Verstöße gegen die DSGVO auch erhebliche Reputationsschäden für das Unternehmen zur Folge haben. Dies kann das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner beeinträchtigen und langfristige negative Auswirkungen auf das Geschäft haben. Weitere Informationen zur DSGVO und den möglichen Konsequenzen bei Verstößen findest du auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission: [Europäische Kommission - Datenschutz](https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection_de).