Was ist die Drittwirkung der Grundrechte?

Antwort

Die Drittwirkung der Grundrechte bezeichnet die Anwendung von Grundrechten nicht nur im Verhältnis zwischen Staat und Bürger, sondern auch zwischen privaten Personen. Das bedeutet, dass Grundrechte auch in privaten Rechtsverhältnissen, wie zum Beispiel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder zwischen Nachbarn, eine Rolle spielen können. Es gibt zwei Arten der Drittwirkung: 1. **Unmittelbare Drittwirkung**: Hierbei werden Grundrechte direkt auf private Rechtsverhältnisse angewendet. Zum Beispiel kann das Recht auf Gleichbehandlung auch in einem Arbeitsverhältnis gelten. 2. **Mittelbare Drittwirkung**: In diesem Fall beeinflussen Grundrechte die Auslegung und Anwendung von Gesetzen, die dann auch private Konflikte betreffen. Das bedeutet, dass Gerichte bei der Entscheidung über private Streitigkeiten die Grundrechte berücksichtigen müssen. Insgesamt sorgt die Drittwirkung dafür, dass die Grundrechte nicht nur vor staatlicher Willkür schützen, sondern auch in der privaten Sphäre eine wichtige Rolle spielen.

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