Eine direkte Verschmelzung („Fusion“) von zwei GmbHs zu einer Genossenschaft ist nach deutschem Recht nicht möglich. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) erlaubt zwar die Verschmelzung von Ka... [mehr]
In der Regel kann ein Dritter, der kein Mitglied der Genossenschaft ist, Vorstand einer Genossenschaft werden. Die genauen Regelungen können jedoch in der Satzung der jeweiligen Genossenschaft festgelegt sein. Es ist wichtig, die Satzung zu prüfen, da sie spezifische Anforderungen oder Einschränkungen für die Vorstandswahl enthalten kann. In vielen Fällen wird jedoch erwartet, dass Vorstandsmitglieder eine gewisse Verbindung zur Genossenschaft haben, sei es durch Mitgliedschaft oder durch andere relevante Erfahrungen.
Eine direkte Verschmelzung („Fusion“) von zwei GmbHs zu einer Genossenschaft ist nach deutschem Recht nicht möglich. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) erlaubt zwar die Verschmelzung von Ka... [mehr]
Grundsätzlich haftet der Vorstand eines eingetragenen Vereins (§ 26 BGB) **nicht automatisch mit seinem Privatvermögen**, wenn der Verein insolvent wird. Die Haftung ist in der Regel au... [mehr]