Was enthält der dritte Abschnitt des 3. Buchs HGB?

Antwort

Der dritte Abschnitt des 3. Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) befasst sich mit den Vorschriften zur Rechnungslegung. Er enthält Regelungen zu den Jahresabschlüssen, Lageberichten, Konzernabschlüssen und Konzernlageberichten. Dazu gehören unter anderem: 1. **Allgemeine Vorschriften** (§§ 238-263 HGB) - Buchführungspflicht - Inventar - Jahresabschluss - Bilanz - Gewinn- und Verlustrechnung - Anhang - Lagebericht 2. **Vorschriften für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften** (§§ 264-335b HGB) - Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften - Größenklassen von Kapitalgesellschaften - Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften - Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses - Konzernabschluss und Konzernlagebericht 3. **Vorschriften für eingetragene Genossenschaften** (§§ 336-339 HGB) Diese Abschnitte regeln detailliert, wie Unternehmen ihre finanzielle Lage dokumentieren und veröffentlichen müssen, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten.

Kategorie: Recht Tags: HGB Abschnitt Buch
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