Was ist die Dreistufentheorie des BGH?

Antwort

Die Dreistufentheorie des Bundesgerichtshofs (BGH) ist ein Konzept, das im deutschen Zivilrecht zur Prüfung der Zulässigkeit von Eingriffen in das Eigentum gemäß Art. 14 Abs. 1 GG (Grundgesetz) verwendet wird. Diese Theorie unterteilt die Eingriffe in drei Stufen: 1. **Bestandsregelungen**: Diese betreffen den Bestand des Eigentums, also die Frage, ob und in welchem Umfang Eigentum überhaupt besteht. Hierzu zählen Regelungen, die die Entstehung, den Inhalt und den Untergang von Eigentum betreffen. 2. **Nutzungsregelungen**: Diese betreffen die Nutzung des Eigentums. Hierzu gehören Vorschriften, die die Art und Weise der Nutzung des Eigentums regeln, ohne den Bestand des Eigentums selbst zu berühren. 3. **Verfügungsregelungen**: Diese betreffen die Verfügung über das Eigentum, also die Möglichkeit, das Eigentum zu übertragen oder zu belasten. Die Dreistufentheorie dient dazu, die Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in das Eigentum zu prüfen. Je nach Stufe des Eingriffs sind unterschiedliche Anforderungen an die Rechtfertigung des Eingriffs zu stellen.

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