Das Recht auf Protestieren ist ein grundlegendes Menschenrecht, das in vielen demokratischen Staaten gesetzlich verankert ist. Es bezeichnet das Recht von Einzelpersonen oder Gruppen, öffentlich... [mehr]
Die Dreistufentheorie des Bundesgerichtshofs (BGH) ist ein Konzept, das im deutschen Zivilrecht zur Prüfung der Zulässigkeit von Eingriffen in das Eigentum gemäß Art. 14 Abs. 1 GG (Grundgesetz) verwendet wird. Diese Theorie unterteilt die Eingriffe in drei Stufen: 1. **Bestandsregelungen**: Diese betreffen den Bestand des Eigentums, also die Frage, ob und in welchem Umfang Eigentum überhaupt besteht. Hierzu zählen Regelungen, die die Entstehung, den Inhalt und den Untergang von Eigentum betreffen. 2. **Nutzungsregelungen**: Diese betreffen die Nutzung des Eigentums. Hierzu gehören Vorschriften, die die Art und Weise der Nutzung des Eigentums regeln, ohne den Bestand des Eigentums selbst zu berühren. 3. **Verfügungsregelungen**: Diese betreffen die Verfügung über das Eigentum, also die Möglichkeit, das Eigentum zu übertragen oder zu belasten. Die Dreistufentheorie dient dazu, die Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in das Eigentum zu prüfen. Je nach Stufe des Eingriffs sind unterschiedliche Anforderungen an die Rechtfertigung des Eingriffs zu stellen.
Das Recht auf Protestieren ist ein grundlegendes Menschenrecht, das in vielen demokratischen Staaten gesetzlich verankert ist. Es bezeichnet das Recht von Einzelpersonen oder Gruppen, öffentlich... [mehr]
Das „Recht auf eine eigene Wohnung“ ist kein ausdrücklich im deutschen Grundgesetz oder in internationalen Menschenrechtsabkommen verankertes Grundrecht. Allerdings gibt es verschiede... [mehr]
Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, das jedem Menschen das Recht gibt, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten, ohne dabei Angst vor staatlicher Verfolgung oder Zensur haben zu m&uu... [mehr]
Die Revisionssumme für ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) beträgt grundsätzlich 20.000 Euro. Diese Wertgrenze ist in § 542 Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ge... [mehr]
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) mit dem Aktenzeichen II ZR 15/59, veröffentlicht in Wertpapier-Mitteilungen (WM) 1960, Seite 610, datiert vom **18. Januar 1960**.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) mit dem Fundstellenhinweis WM 1960, 610 trägt das Aktenzeichen: **II ZR 15/59** Diese Entscheidung stammt aus dem Jahr 1960 und ist in der Zeitschr... [mehr]
Die Entscheidung BGH WM 1960, 610 ist auch unter der Fundstelle BGHZ 32, 164 zu finden. Das bedeutet, sie ist im 32. Band der amtlichen Sammlung „Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsa... [mehr]
Das Prüfungsschema zur Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) nach der Entscheidung des BGH vom 02.03.2022 (Az. XII ZR 36/21) – betreffend die cor... [mehr]
Gegen eine Einschränkung der Meinungsfreiheit kann man mit verschiedenen Argumenten vorgehen: 1. **Grundrechtsschutz**: Meinungsfreiheit ist in vielen Demokratien ein Grundrecht (z.B. Artikel 5... [mehr]
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich bislang nicht explizit mit einem Urteil zum Thema „Facebook Scraping“ befasst. Allerdings gibt es relevante Entscheidungen zu Themen wie Datenschutz, a... [mehr]