Dreißigstel Regelung Azubi Lohn beim Schwänzen?

Antwort

Die Dreißigstel-Regelung bezieht sich auf die Berechnung des Ausbildungslohns bei unentschuldigtem Fehlen, also beim Schwänzen. In Deutschland wird in der Regel ein Teil des Ausbildungslohns einbehalten, wenn einubi ohne triftigen Grund nicht zur Arbeit oder zur Schule erscheint. Konkret bedeutet dies, dass für jeden Tag, an dem der Azubi unentschuldigt fehlt, ein Dreißigstel des monatlichen Ausbildungsgehalts abgezogen werden kann. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Azubis die Verantwortung für ihr Verhalten übernehmen und die Bedeutung von Anwesenheit und Engagement in der Ausbildung verstehen. Es ist jedoch wichtig, dass solche Regelungen im Ausbildungsvertrag oder in den internen Richtlinien des Unternehmens klar festgelegt sind. Bei Fragen zu spezifischen Fällen oder rechtlichen Aspekten ist es ratsam, sich an die zuständige IHK oder einen Rechtsberater zu wenden.

Kategorie: Recht Tags: Azubi Lohn Schwänzen
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